Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung)


Kaufmännische Verwaltung

  • Einberufung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
  • Formulierung von Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen für die Eigentümerversammlung
  • Leitung und Protokollierung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
  • Führung der Beschluss-Sammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 27 Abs. 7 u. 8 WEG
  • Bereitstellung von Kopien der Versammlungsprotokolle für die Eigentümer
  • Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Aufstellung einer Hausordnung
  • Durchführung der Hausordnung gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG
  • Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung
  • Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans inkl. der Einzelwirtschaftspläne
  • Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inkl. der Einzeljahresabrechnungen
  • Berechnung und Vorschlag der Beschlussfassung über etwa notwendige Sonderumlagen
  • Kontenführung für die Gemeinschaft
  • Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Pflege und Weiterführung der Verwaltungsunterlagen
  • Information über Belange des Gemeinschaftseigentums
  • Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung mit dem Beirat
  • Kaufmännische Beratung bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie sonstigen Vertragsschlüssen inkl. Preisverhandlungen
  • Kaufmännische Prüfung von Lieferanten-, Dienstleistungs- und Werkunternehmerrechnungen, Hauswart- und Waschmünzkassen
  • Kaufmännische Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Rahmenverträgen

 

Technische Verwaltung

  • Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen
  • Überwachung des Hausmeisters und der Reinigungskräfte
  • Überwachung der Schnee- und Glatteisbeseitigung sowie Säuberung des Außenbereichs durch die hiermit Beauftragten
  • Überwachung der gärtnerischen Betreuung der Grünanlagen durch die hiermit Beauftragten
  • Überwachung der Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsnotwendigkeit an gefahrgeneigten Anlagen, Bau- und Einrichtungsteilen des Gemeinschaftseigentums
  • Überwachung der technischen Anlagen durch Abschluss und Überwachung von Voll- bzw. Teilwartungsverträgen
  • Einholung von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • Kaufmännische Überwachung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten